Dies ist die Nutzerlizenz zu Railware ab Release 5
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Lizenz 5

LIZENZABKOMMEN


HINWEIS:
DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND RAILWARE, ANDREA HINZ.
FALLS SIE WEITER UNTEN EINE ENTSPRECHENDE ANGABE ZUR ANNAHME DES ABKOMMENS MACHEN, BEDEUTET DIES, DAß SIE MIT SÄMTLICHEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DIESES ABKOMMENS EINVERSTANDEN SIND.

Zu diesem Benutzerlizenzabkommen gehört ein Softwareprodukt, ein USB-Dongle und dazugehöriges Handbuch. Die Bezeichnung "Software" umfaßt ebenfalls sämtliche erweiterten, aktualisierten und geänderten Fassungen der Software, für die Railware, Andrea Hinz Ihnen eine Lizenz erteilt hat. Die Lizenz für dieses Exemplar der Software wird Ihnen als Endbenutzer erteilt. Bitte lesen Sie dieses Abkommen sorgfältig durch.

Sie erhalten eine Lizenz (keine Exklusivlizenz) zur Benutzung der Software, sofern Sie sich mit dem Folgenden einverstanden erklären:


1. Benutzung der Software.

Sie dürfen die Software auf einem Einzelrechner auf Festplatte oder einer anderen Speichereinheit installieren, oder die Software für die Benutzung in einem Netzwerk auf einem Dateiserver installieren und zur dauerhaften Installation auf Festplatten oder anderen Speichermedien oder der Benutzung der Software über ein solches Netzwerk verwenden, und Sicherungskopien von der Software anlegen.

Gleich einem Buch, daß zu einem Zeitpunkt nur von einer Person genutzt werden kann, darf die Software nur mit einem PC zur Zeit verwendet werden.

Bei Betrieb in einem Netzwerk ist eine entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben. Ausgenommen ist die Client-Server? Nutzungsart.

Das Installationsmedium darf weder vervielfältigt, noch in seinem Original weitergegeben werden.


2. Copyright.

Die Software ist geistiges Eigentum von Railware, Andrea Hinz und durch die Copyright-Gesetze? der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten, internationale Vertragsbestimmungen und die zuständigen Gesetze des Landes, in dem sie benutzt wird, geschützt. Die Struktur, die Anordnung und der Code der Software sind wertvolle Fabrikgeheimnisse. Sie verpflichten sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen, Rückübersetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder sonstige Versuche anzustellen, dem Quellenkode der Software auf die Spur zu kommen. Mit Ausnahme des Obengenannten gibt Ihnen das vorliegende Abkommen keine zur Software gehörigen geistigen Eigentumsrechte.


3. Übertragung.

Sie dürfen die Software nicht vermieten oder verleasen, und es darf keine Sublizenz erteilt werden. Ein Weiterverkauf ist zulässig. Sie verlieren sämtliche Rechte an der Nutzung der Software, da diese an den Käufer übergehen.

Die Erlaubnis zum kostenlosen Update ist an die persönliche Benutzerlizenz des Erstkäufers gebunden und nicht übertragbar.


4. Haftungsausschluß.

Die Lieferung bezieht sich ausschließlich auf die Software als solche, und Railware, Andrea Hinz gibt keinerlei Garantien für deren Verwendung oder Einsatz.

ES WIRD KEINE GARANTIE IN BEZUG AUF DAS FUNKTIONIEREN ODER DIE UNTER BENUTZUNG DIESER SOFTWARE VON IHNEN ERZIELTEN ERGEBNISSE GEWÄHRT. RAILWARE, ANDREA HINZ GEWÄHRT KEINE GARANTIE ODER MACHT KEINE ZUGESTÄNDNISSE IMPLIZIT ODER EXPLIZIT - IN BEZUG AUF: NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, VERKÄUFLICHKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. RAILWARE, ANDREA HINZ ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER AUF KEINEN FALL HAFTUNG FÜR SICH AUS DER BENUTZUNG ERGEBENDE GELEGENTLICHE ODER SPEZIELLE SCHÄDEN.

Der voranstehende Absatz beeinträchtigt oder mindert in keiner Weise Ihre gesetzlich verbrieften Rechte.


5. Software Erweiterungen und Gewährleistungen

Die Software unterliegt einer ständigen Pflege. Railware, Andrea Hinz gewährt Ihnen ein widerrufbares Recht auf Zugang zu Systemverbesserungen (Updates). Dies beinhaltet gelegentlich kleine Funktionserweiterungen.

In keinem Fall ist die Lieferung von Datenträgern oder gedrucktem Material kostenlos.

Funktionserweiterungen (Upgrades) sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Zur Erlangung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Kaufes im Sinne der Produkthaftung geltenden Unterlagen. In keinem Fall erweitert oder verlängert sich der Garantie- oder Gewährleistungsanspruch auf Funktionalitäten, die nach dem Zeitpunkt des Kaufs des Produktes veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt wurden.

Für Softwareprodukte die als 'Kostenlos' oder 'Freeware' kekennzeichnet sind oder für kostenlos als Download zur Verfügung gestellte Updates oder Erweiterungen wird keinerlei Haftung in Bezug auf Nutzbarkeit, Verfügbarkeit bestimmter Funktionen udn deren Verwendung übernommen. Es gelten die Absätze 4 'Haftungsauschluss' und das Urherberrecht in Absatz 2 'Copyright'.

Eine Haftung oder Gewährleistung für bestimmte oder unbestimmte bauseitige Konfigurationen oder technischen Änderungen von Drittkomponenten ist implizit und expizit ausgeschlossen.

Der Nachweis einer spezifischen Funktion erfolgt auf Wunsch kostenpflichtig.

Dieser Absatz wird nur durch eine gesonderte Support- und Updatevereinbarung mit Railware, Andrea Hinz außer Kraft gesetzt.


6. Geltendes Recht und allgemeine Bedingungen.

Das vorliegende Abkommen unterliegt den Gesetzen, die in dem Land innerhalb der Europäischen Union gelten.
Sollte sich ein Teil des vorliegenden Abkommens als nichtig und nicht durchführbar erweisen, so hat dies keinen Einfluß auf die Gültigkeit der übrigen Teile des Abkommens.


Ein gleich lautender Text ist vor der Installation sichtbar und muss von Ihnen bestätigt werden. Eine Kopie befindet sich auch im Installationsverzeichnis der Software.

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