Als Langzug gilt ein Zug, wenn er länger ist als der Gleisabschnitt in dem er hält.
Langzug
Als Langzug gilt ein Zug, wenn er länger ist als der Gleisabschnitt in dem er hält.Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zuglänge (inklusive Loklänge) größer ist als die konfigurierte Melderlänge in einem Zuganzeiger.
Beim Halt würde der Zug über das Gleisende hinausragen und darum bleibt die Fahrstraße zum vorherigen Zuganzeiger auch beim Halt bestehen.
Auch beim Neustart des Systems werden diese Fahrstraßen nach hinten wieder aufgebaut. Ist dies nicht möglich, wird eine Teilfahrstraße aufgebaut.
Ist keine Melderlänge vorhanden, wird ersatzweise die Nutzlänge verwertet. Ist auch sie nicht vorhanden, gilt die Angabe von Langzügen in den Profi Parametern.
Ausnahme:
Es ist ein Schattenbahnhof mit festen Heimatgleisen. Dann wird die Fahrstraße doch aufgelöst.
Hinweis:
Oft werden in Gleisfeldern auch kurze Abschnitte in Weichenfeldern mit Melder- oder Nutzlängen verwendet. Abgesehen von den Problemen die sich durch fehlerhafte Wegewahl (Gegengleis) ergeben können, ergeben sich hier oft Langzüge die so gar nicht gewollte sein können. Entfernen Sie besser Zuganzeiger in die kein einziger Zug passen würde.
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