Zugbetrieb anhalten, wenn Melder an falschen Zuganzeigern auslösen
Geisterzugerkennung
Geisterzugerkennung
Dies ist eine wirkliche Railware Spezialität. Sie versucht die selbsttätige Erkennung von außer Kontrolle geratenen und sogenannten Geisterzügen.Wenn eine Weiche durch einen (durchaus nur temporären) Defekt nicht richtig geschaltet wurde und dadurch ein Zug in ein falsches Gleis geleitet wird, dann verliert die Zugverfolgung in Railware diesen Zug. Da dessen wirkliche Position nicht mehr bekannt ist, kann die Software keine gültigen Fahrbefehle mehr versenden. Sie weiß schlicht nicht mehr, wo sich der Zug wirklich befindet und ob er abgebremst werden muss.
Geisterzug durch defekte Weiche
Geisterzug im unteren Zuganzeiger
Wenn nun ein Geisterzug einen Melder in einem Zuganzeiger auslöst, in dem sich kein Zug befindet und auch auf Grund der derzeitigen Weichenstellungen kein Zug durch eine automatische oder manuelle Zugbewegung an diese Position gefahren sein kann, dann wird in diesem Zuganzeiger entweder der Text „Zugfahrt“ oder nur ein roter Rahmen angezeigt. Diese beiden Ereignisse werden als Fahrt eines Geisterzuges gewertet und lösen eine Suche nach dem auslösenden Zug aus.
Die Erkennung von Geisterzügen erfolgt in unterschiedlichen Schritten und mit selbsttätig ermittelter Priorität:
1. Schritt:
In der Annahme, das ein Kontakt im Fahrweg des Zuges nicht ausgelöst wurde, wird überprüft, ob sich ein Zug in Richtung des Ereignisses befindet und dabei einen Melder „übersprungen“ hat. Ist dies der Fall, dann wird dieser Zug angehalten. Es ist möglich, dass diese Situation für zwei Züge zutrifft und darum beide angehalten werden.
2. Schritt:
Es erfolgt eine Prüfung, ob durch eine falsch gestellte oder defekte Weiche ein von der Reservierung abweichender Fahrweg möglich war. In diesem Fall können ein oder zwei Züge die Ursache sein. Sie werden beide angehalten.
Wirkungsbereich 3. Schritt
3. Schritt:
Ausgehend vom auslösenden Zuganzeiger wird ein Symbolbereich von 5 Symbolen ober- und unterhalb sowie 20 Symbolen nach rechts und links markiert. Innerhalb dieses Bereiches wird zunächst nach reservierten Fahrabschnitten gesucht. Dies sind bekanntermaßen Symbole und Zuganzeiger mit gelber Ausleuchtung. Wird in einem dieser Reservierungen ein Zug gefunden, der nach einer zusätzlichen hier nicht beschriebenen internen Logik als der mit mindestens 80% Wahrscheinlichkeit verursachende Zug gilt, wird dieser angehalten. Konnte auf diese Weise kein Zug ermittelt werden, erhalten alle Züge die sich innerhalb des markierten Bereiches befinden, einen Haltbefehl. Es ist also durchaus üblich, wenn mehrere Züge angehalten werden. Zu Fehlinterpretationen kann es kommen, wenn im Gleisbild bestimmte Gleisbereiche nahe an anderen liegen, obwohl in Wirklichkeit auf der Anlage keinerlei räumliche Verbindung besteht. Diese Ungenauigkeiten sind wohl auf Grund der drohenden Havarie zu tolerieren.
4. Schritt:
In Schattenbahnhöfen wirkt die Funktion auf andere Art und Weise. Wird ein Geisterzug in einem der Abstellgleise oder an den Ein- oder Ausfahrtzuganzeiger auf freier Strecke erkannt, dann erhalten alle sich innerhalb dieses Bereiches befindlichen Züge einen Haltbefehl. Dies ist deshalb möglich, weil alle zugehörenden Zuganzeiger über die Bahnhofsfunktion eine interne Kommunikationsverbindung miteinander haben.
Wirkungsbereich im Schattenbahnhof
Bei einer Situation versagt diese Erkennung: Wenn der Gleisabschnitt, in der ein Geisterzug einfährt, bereits belegt ist und damit auch der zugehörige Zuganzeiger, dann löst dies ja kein neues Ereignis, also eine Belegtmeldung, aus. Und da keine Rückmeldung erfolgt, kann auch kein Zug angehalten werden. Er fährt auf den dort stehenden Zug auf.
Ab Version 6.01 ist die Funktion in den Systemoptionen wieder gesondert aktivierbar und verbirgt sich nicht mehr in der 'Arbeitsweise'.
Zu dieser Seite haben beigesteuert: Dieter Hinz
und
Railware Team
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